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Spenden und Zustiftungen

Die Else-Funke-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

In dieser Eigenschaft ist die Stiftung berechtigt, Spenden, Sponsorengelder oder Zustiftungen anzunehmen und dafür Spendenbescheinigungen auszustellen.

Die positiven Rückmeldungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Arbeit der Stiftung nicht nur erfolgreich, sondern zunehmend wichtig und notwendig war. Immer enger werdende finanzielle Möglichkeiten öffentlicher Sozialleistungsträger gefährden die Schaffung neuer und notwendiger Hilfen für besondere Zielgruppen in unserer Gesellschaft.

Um die erfolgreiche Arbeit nicht nur fortsetzen sonder weiter ausbauen zu können, sind Spender und Sponsoren stets willkommen.

Ihre Zuwendungen werden gemäß der Satzung und stiftungseigenen Richtlinien verantwortungsbewusst verwendet und dazu beitragen, Soziale Arbeit zu stützen und stärken.

Wenn auch Sie die Arbeit der Else-Funke-Stiftung unterstützen und fördern möchten, freuen wir uns darüber und bitten Sie, sich an den Vorstand der Stiftung zu wenden:

Vorstand der Else-Funke-Stiftung
1. Vors. Frau Elisabeth Seehusen
Waisenhofstr. 29 in 24103 Kiel



Wir danken für Ihre Hilfe!








...weiter Informationen:

Steuerliche Behandlung von Spenden:

Ein Steuerabzug der Spende in Deutschland ist möglich, sofern das Spenden sammelnde Hilfswerk vom zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigt ("gemeinnützig") anerkannt ist. Voraussetzung für eine Steuerminderung beim Spender ist in der Regel eine Zuwendungsbestätigung der betreffenden steuerbegünstigten Organisation. Bei Spenden bis zu 100 EUR reicht aber der Einzahlungsbeleg der Bank zur Vorlage beim Finanzamt aus.

Welche Spenden sind absetzbar?

Alle Zuwendungen - Spenden sowie teilweise auch Mitgliedsbeiträge - können für mildtätige, wissenschaftliche, kirchliche, religiöse und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd gelten gemacht werden.

Spenden sind steuerlich absetzbar:

- Bis zu 5 Prozent der Gesamteinkünfte für kirchliche, religiöse und besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke
- Bis zu 10 Prozent der Gesamteinkünfte für wissenschaftliche, mildtätige und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke
- Bis zu 1500/3000 € (Alleinstehende / Ehepaare) pro Jahr zieht das Finanzamt direkt von der Steuerschuld ab, von höheren Spenden erkennt es maximal weitere 1500/3000 € als Sonderausgaben für Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und Wählervereinigungen an.

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