Auszüge aus der aktuellen Satzung
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§ 1 Name, Rechtsform, Sitz |
1. Die Stiftung führt den Namen Else-Funke-Stiftung. 2. Sie ist eine selbständige, rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts und hat ihren Sitz in Essen. |
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§ 2 Zweck |
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von konkreten Projekten in der sozialen Arbeit (öffentliche Gesundheitspflege, Jugendpflege und Jugendhilfe, Altenhilfe und Fürsorge für Behinderte) die Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der sozialen Arbeit (Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe) sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung in diesen Bereichen. 2. Dieser Zweck wird in erster Linie verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts. 3. Die Stiftung kann ihre Zwecke daneben auch unmittelbar selbst verwirklichen, z.B. durch Vergabe von Stipendien und die Vergabe von Forschungsaufträgen. Die Ergebnisse der Forschungstätigkeit sind der Allgemeinheit in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Die Stiftung wird sich zur Erfüllung dieser Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 4. Die Vergabe von Förderleistungen ist in keiner Weise von der Mitgliedschaft im Berufsverband der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen e. V. (DBS) abhängig. |
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§ 3 Gemeinnützigkeit |
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. 2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden |
Für weitere Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.