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1. Gewährung |
Aus den Zinserträgen des Vermögens der Else-Funke-Stiftung können durch Beschluss des Stiftungsvorstandes finanzielle Mittel gewährt werden
1.1 für modellhafte Projekte in der sozialen Arbeit 1.2 für Projekte im Rahmen von Forschung und Wissenschaft von Sozialarbeit und Sozialpädagogik 1.3 zur Förderung der beruflichen Fort - und Weiterbildung auf dem Gebiet der sozialen Arbeit 1.4 für Stipendien an Einzelpersonen nach Überprüfung der Hilfebedürftigkeit |
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2. Vorrangigkeit |
Vorrangig werden die Weiterentwicklung des Berufstandes und die Förderung der beruflichen sozialen Arbeit gefördert. |
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3. Antragsverfahren |
3.1 Die Anträge sind bis zum 15.12. eines Kalenderjahres online einzureichen. Zusätzlich wird ein Dokument mit rechtverbindlicher Unterschrift benötigt.
An den Vorstand der Else-Funke-Stiftung Frau Gosejacob-Rolf persönlich - DBSH - Bundesgeschäftsstelle - Rungestraße 22-24 10179 Berlin
3.2 Die Entscheidung über die Anträge erfolgt bis Ende des 1. Quartals des folgenden Jahres. 3.3 Vergabe der Mittel ist nicht von der Mitgliedschaft im DBSH abhängig. 3.4 Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. |
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Ein Antrag auf Fördermittel kann aus rechtlichen Gründen nicht online gestellt werden. Sie können die notwendigen Formulare aber im pdf-Datei downloaden oder aber gerne telefonisch, schriftlich oder per eMail hier anfordern. Wir senden ihnen die Unterlagen dann umgehend zu. |