Organe der Stiftung, Vorstand und Kuratorium
Die Mitglieder dieser Gremien sind SozialpägagogInnen/ SozialarbeiterInnen und ehrenamtlich tätig. Dem vom Kuratorium gewählten Stiftungsvorstand obliegt neben der Führung der laufenden Geschäfte insbesondere die Aufgabe, nach pflichtgemäßem Ermessen über die eingegangenen Anträge zu entscheiden. Dabei ist das Stiftungsvermögen entsprechend dem Stiftungszweck einzusetzen sowie sparsam und wirtschaftlich zu verwalten.
Der Vorstand wird durch das Kuratorium beraten und ist diesem als auch der Aufsichtsbehörde in Düsseldorf zur Berichterstattung und Offenlegung der Geschäfte verpflichtet.
Bis zum 15. November eines jeden Jahres sollten Anträge beim Vorstand direkt oder über die Geschäftsstelle des DBSH in Berlin eingegangen sein.
Der Vorstand gibt nach Prüfung der jeweils vorliegenden Anträge dem Kuratorium im 1. Quartal des folgenden Jahres seine Entscheidungen zur Förderungsfähigkeit der Anträge und Höhe der Zuwendungssummen bekannt. In der gemeinsamen Beratung erfolgt die endgültige Beschlussfassung nach den satzungsgemäßen Kriterien über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Es werden Zuwendungsbescheide ausgefertigt.
Formulare zur Antragstellung sind beim Vorstand der Else-Funke-Stiftung, der Geschäftsstelle des DBSH in Berlin oder über die Homepage der Stiftung zu erhalten.